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LSG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 01.07.2009

L 3 B 389/09 AS ER

Normen:
SGG § 172
SGG § 202
ZPO § 567 Abs. 3
ZPO § 85

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 24. April 2009 wird als unzulässig verworfen. Die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners ist wirkungslos. Außergerichtliche Kosten [...]
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