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LSG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 12.08.2009

L 1 B 141/09 SF E

Normen:
RVG-VV Nr. 1005
RVG-VV Nr. 1006

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 29. Juni 2009 wird der Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 29. Mai 2009 aufgehoben. Der Beschwerdeführer ist mit 755,65 EUR zu vergüten. Kosten sind nicht zu erstatten. [...]
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