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LSG Bayern - Entscheidung vom 28.12.2009

L 4 KR 439/09 ER

Normen:
SGB V § 126 Abs. 2 S. 3
SGB V § 127 Abs. 1
SGB V § 127 Abs. 2 S. 2
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
SGG § 86b Abs. 2 S. 4

I. Die Antragsgegner zu 1) bis 4) werden vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin bis zur Entscheidung der Hauptsache (L 4 KR 200/09), längstens bis 30. Juni 2010, zu gestatten, die Versicherten der Antragsgegner [...]
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