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LSG Bayern - Entscheidung vom 02.02.2009

L 16 R 707/05 KO

Die Vergütung des Antragstellers für die Fertigung des radiologischen Zusatzgutachtens vom 17.05.2006 wird gemäß § 4 Abs.1 JVEG auf 673,26 EUR festgesetzt. Dem Antragsteller sind 92,25 EUR nachzubewilligen. I. In dem [...]
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