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LSG Bayern - Entscheidung vom 14.05.2009

L 14 R 162/07

Normen:
SGB VI § 240 Abs. 2
SGB VI § 43 Abs. 1
SGB VI § 43 Abs. 2

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 23. Januar 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]
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