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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 25.02.2009

L 11 KR 497/09 ER-B

Normen:
SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13
SGB V § 5 Abs. 8a
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
StVollzG § 56

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 30. Dezember 2008 aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller einstweilen Krankenbehandlung (§§ 27 - [...]
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