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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 08.12.2009

L 11 KR 5031/09 ER-B

Normen:
SGB IV § 19
SGB V § 126
SGB V § 127
SGG § 51
SGG § 86b

Der Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 23. September 2009 wird abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, alle im Besitz der Antragsgegnerin befindlichen oder [...]
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