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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 06.05.2009

L 13 R 339/09 KO-B

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 19. Dezember 2008 aufgehoben. Die Kosten der Begutachtung durch Prof. Dr. F. vom 27. Juli 2006 werden auf die Staatskasse übernommen. [...]
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