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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 07.09.2009

L 10 R 3976/09 B

Normen:
SGB VI § 125
SGG § 118 Abs. 1 S. 1
ZPO § 406 Abs. 1 S. 1
ZPO § 42

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 10.08.2009 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde ist zulässig, jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das Sozialgericht das Befangenheitsgesuch [...]
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