1. Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Kostenansatz des Amtsgerichts Grimma - Zweigstelle Wurzen - vom 19.02.2009, Kassenzeichen KSB 626090163204, in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.06.2009 (Az.: 3 [...]
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