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LG Dortmund - Entscheidung vom 16.12.2009

36 Qs 112/09

Normen:
RVG Nr. 7000 Nr. 1 lit. a VV

Fundstellen:
VRR 2010, 3
RVG prof 2010, 41
HRA 2010, 21

Die Sache wird wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung der Kammer übertragen. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die vom Antragsteller geltend gemachte Dokumentenpauschale ist dem Grunde nach erstattungsfähig. [...]
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