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LG Aurich - Entscheidung vom 20.05.2009

2 O 1086/06

Normen:
BGB § 253 Abs. 2
BGB § 823 Abs. 1
StVG § 7
StVG § 17

1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 4.000,- € Schmerzensgeld nebst Zinsen hierauf i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2006 zu zahlen. Die Beklagte wird ferner verurteilt, [...]
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