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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 01.09.2009

11 Ta 175/09

Normen:
ArbGG § 78 S, 1
ZPO § 569 Abs. 1 S. 1
ZPO § 569 Abs. 1 S. 2
ZPO § 793

1. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 07.07.2009 gegen den Beschluss vom 15.06.2009 wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Am 24.10.2008 erging ein [...]
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