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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 21.08.2009

1 Ta 190/09

Normen:
RVG § 33 Abs. 3
RVG § 33 Abs. 3 S. 1
RVG § 33 Abs. 3 S. 3
ArbGG § 9 Abs. 5 S. 3
GKG § 42 Abs. 4 S. 1
BGB § 174
RVG § 33 Abs. 3 S. 3
RVG-VV Nr. 1000
GKG § 42 Abs. 4 S. 1
ZPO § 3
BGB § 174

1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1 gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 06.07.2009 - 3 Ca 267/09 - wird als unzulässig verworfen. 2. Die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 2 [...]
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