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LAG München - Entscheidung vom 23.10.2009

7 Ta 309/09

Normen:
RVG § 33
RVG § 33 Abs. 2
RVG § 33 Abs. 3
RVG § 33 Abs. 2
RVG § 33 Abs. 3

Fundstellen:
AGS 2010, 148
NJW-Spezial 2010, 60

Die Beschwerde der B. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 11.08.2009 wird als unzulässig verworfen. I. In einem Rechtsstreit über eine arbeitgeberseitige Kündigung, in dem der bei der B. [...]
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