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LAG München - Entscheidung vom 12.03.2009

11 Ta 34/09

Normen:
BGB §§ 145 ff
BGB § 311 Abs. 1
BGB § 340
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 823 Abs. 2
BGB § 826
BGB § 1004
ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5 a.E.
ZPO § 890
StGB § 12 Abs. 1
StGB § 15 1. Hs
StGB § 22
StGB § 23 Abs. 1 1. Hs.
StGB § 263
ZPO § 114 Satz 1
ZPO § 138
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 1004 Abs. 1

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 18.12.2008, Az.: 25 Ca 14278/08, wird zurückgewiesen. I. Mit Beschluss vom 18. Dezember 2008 hat das Arbeitsgericht München den [...]
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