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KG - Entscheidung vom 13.03.2009

4 ARs 11/09

Normen:
StPO § 270
GVG § 24 Abs. 2
StPO § 270 Abs. 1
GVG § 24 Abs. 2

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin - Abteilung 392, Jugendschöffengericht - wird als das für die Untersuchung und Entscheidung zuständige Gericht bestimmt. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten mit der bei dem [...]
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