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FG Nürnberg - Entscheidung vom 05.08.2009

4 K 709/09

Normen:
AO § 200 Abs. 2 Satz 1
FGO § 102

Streitig ist die Festlegung des Prüfungsortes durch das Finanzamt. Der Kläger betreibt ein Gewerbe der Eisenflechterei. Er verfügt über keine Geschäftsräume. Mit Prüfungsanordnung vom 27.01.2009 ordnete das Finanzamt [...]
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