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FG Nürnberg - Entscheidung vom 26.02.2009

4 K 885/08

Normen:
AuslG § 55, 56
AufenthG § 25
AufenthG § 26
EStG § 62 Abs. 2

Streitig ist, ob der Klägerin für ihren Sohn , (geboren 08.12.1983) in der Zeit von Januar 1996 bis August 2001 Kindergeld zustand. Die Klägerin reiste mit ihrem Ehemann und dem Sohn am 14.05.1990 aus Rumänien in die [...]
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