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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 09.07.2009

16 K 572/09 E

Normen:
FGO § 47 Abs. 1 Satz 1
FGO § 52a Abs. 1
FGO § 52a Abs. 2 Satz 1
FGO § 64 Abs. 1
AO § 122 Abs. 2a
SigG § 2 Nr. 3
ERVVO NW § 1 Abs. 2
ERVVO NW § 2 Abs. 2 Satz 1
ERVVO NW § 2 Abs. 3
ERVVO NW § 4 Abs. 1

Fundstellen:
CR 2010, 399
EFG 2009, 1769
MMR 2010, 144

Die Klägerin wurde im Streitjahr 2006 alleine zur Einkommensteuer veranlagt. Im Einkommensteuerbescheid für 2006 vom 17. Oktober 2008 erfasste der Beklagte (das Finanzamt - FA -) abweichend von der Erklärung einen [...]
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