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EuGH - Entscheidung vom 11.06.2009

Rs. C-155/08

Normen:
EG Art. 49
EG Art. 56

Fundstellen:
BFH/NV 2009, 1352
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: 1. Die Art. 49 EG und 56 EG sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat, wenn Sparguthaben und daraus bezogene Einkünfte seinen Steuerbehörden verschwiegen werden und diese für deren Existenz keinen [...]
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