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AG Rastatt - Entscheidung vom 09.10.2009

20 C 146/09

Normen:
BGB § 280 Abs. 2
BGB § 286
BGB § 254
BGB §§ 823 f.

1. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, soweit es nicht um die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten betreffend der Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung der [...]
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