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AG Meldorf - Entscheidung vom 15.09.2009

81 C 94/09

Normen:
BGB § 286 Abs. 3

Fundstellen:
AGS 2010, 455-456

1. Die Kosten des Mahnverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. 2. Die Kosten des streitigen Verfahrens tragen zu 63% der Beklagte, zu 37% die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin [...]
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