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VGH Bayern - Entscheidung vom 22.07.2008

7 C 08.1776

Normen:
GKG § 52 Abs. 2
GKG § 53 Abs. 3 Nr. 1
GKG § 68

Nummer IV. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 27. Mai 2008 erhält folgende Fassung: 'Der Streitwert wird bis zur Verbindung auf je 2.500 Euro, ab der Verbindung insgesamt auf 17.500 Euro festgesetzt.' [...]
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