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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 08.01.2008

3 S 2868/07

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 68 Abs. 1 Satz 1
VwGO § 123
LBauO § 51

Fundstellen:
NVwZ-RR 2008, 656

Die Beschwerde ist gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft und auch sonst zulässig, jedoch nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert zutreffend auf 7.500,-- EUR festgesetzt. Die mit der Beschwerde [...]
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