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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 13.10.2008

9 S 494/08

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1
LHG § 35 Abs. 7
LHG § 38
LVwVfG § 48
PromO Juristische Fakultät der Universität Tübingen § 24

Fundstellen:
DVBl 2009, 135
DÖV 2009, 172

Der zulässige Antrag des Klägers ist unbegründet. Ein hinreichender Grund zur Zulassung der Berufung im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO ist nicht dargelegt worden (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ). 1. Ernstliche Zweifel an [...]
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