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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 02.10.2008

9 S 1782/08

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1
VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4
DVO HeilprG § 2 Abs. 1f
DVO HeilprG § 2 Abs. 1i
DVO HeilprG § 7 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
DVBl 2009, 135
DÖV 2009, 173
GewArch 2010, 46
NJW 2009, 458

Die zulässige Beschwerde des Antragstellers ist nicht begründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat es das Verwaltungsgericht abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung des [...]
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