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VG Stuttgart - Entscheidung vom 07.07.2008

12 K 4319/07

Normen:
BVO § 6 Abs. 1 Nr. 3 § 5 Abs. 1 S. 4
GOÄ § 4 Abs. 2 S. 1, 4
KHEntgG § 17 Abs. 1

Der Kläger ist als Beamter des beklagten Landes beihilfeberechtigt. Mit Antrag vom 14.04.2007 machte der Kläger unter anderem Aufwendungen von insgesamt 3.448,46 EUR zur Erstattung geltend, die im Rahmen eines [...]
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