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VG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 07.08.2008

12 L 1560/08.F

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
FeV § 46
StVG § 3 Abs. 1

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. Der Antrag, im Wege einer einstweiligen Anordnung die sofortige [...]
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