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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 29.10.2008

21 A 459/07

Normen:
BBesG § 40 Abs. 5
BBesG § 6
TVÜ-Bund § 11

Fundstellen:
DVBl 2009, 399
DÖV 2009, 334
ZBR 2009, 205

Die Klägerin ist eine teilzeitbeschäftigte Beamtin mit einem Kind, für das sie Kindergeld erhält. Der Familienzuschlag der Stufe 2 wurde ihr bis März 2006 ohne Kürzung nach § 6 BBesG gezahlt. Der Ehemann der Klägerin [...]
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