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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 11.08.2008

10 ME 204/08

Normen:
NGO § 22b Abs. 4 Satz 1
NGO § 22b Abs. 4 Satz 3

Fundstellen:
DÖV 2009, 86

I. Die Antragsteller begehren als Vertreter der Unterzeichner des Bürgerbegehrens im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung dessen Zulassung durch den Antragsgegner. Die Stadt D. (Landkreis E.) betreibt [...]
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