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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 12.09.2008

11 ME 476/07

Normen:
Nds. Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen
Nds. Glücksspielgesetz
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland
Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
VwGO § 123
VwGO § 80 Abs. 5

Fundstellen:
DÖV 2009, 87
NJW 2009, 538

Antragstellerin ist die Toto-Lotto-Niedersachsen GmbH (TLN), deren Gesellschafter die Norddeutsche Landesbank Girozentrale, die Förderungsgesellschaft des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes mbH & Co. - [...]
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