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OVG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 30.01.2008

3 K 32/03

Normen:
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
BauGB § 17

Es wird festgestellt, dass die Veränderungssperre Nr. 2 a der Antragsgegnerin vom 24.03.2003 unwirksam war. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. [...]
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