1. Die offensichtlich im Namen der Antragsteller eingelegte weitere Beschwerde ist gemäß § 79 GBO statthaft und auch sonst verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (§ 80 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GBO ). Zu ihrer Einlegung [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!