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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 08.04.2008

17 WF 66/08

Normen:
ZPO § 114
ZPO § 115 Abs. 3

Fundstellen:
FamRZ 2008, 2290
OLGReport-Stuttgart 2008, 931

Die sofortige Beschwerde der Staatskasse ist zulässig (§ 127 Abs. 3 ZPO ) und begründet. Der Antragsgegner hat Vermögen, das er für die Zahlung der Prozesskosten einzusetzen hat. Die Rückkaufwerte seines durch [...]
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