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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 18.11.2008

7 AR 8/08

Normen:
VVG § 215 Abs. 1 S. 1
EGVVG Art. 1 Abs. 1

Fundstellen:
VersR 2009, 246

Als zuständiges Gericht für die gemeinsame Klage gegen beide Beklagten wird das Landgericht Tübingen bestimmt. I. Der Kläger nimmt mit seiner beim Landgericht Stuttgart erhobenen Klage beide Beklagten als [...]
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