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OLG Rostock - Entscheidung vom 31.03.2008

1 U 63/08

Normen:
ZPO § 321a
ZPO § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2
ZPO § 544 Abs. 7
ZPO § 321a Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Die Rüge des Beklagten vom 04.02.2008 wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 321a ZPO ) wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. I. Die Gehörsrüge des Beklagten nach § 321a ZPO ist [...]
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