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OLG Rostock - Entscheidung vom 29.01.2008

1 U 21/08

Normen:
BGB § 276 Abs. 2
ZPO § 85 Abs. 2
ZPO § 238 Abs. 4

Der Antrag der Kläger vom 24.01.2008, ihnen wegen der Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Berufung der Kläger wird [...]
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