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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 09.07.2008

7 W 31/08

Normen:
ZPO § 67
ZPO § 68 2. Halbsatz
ZPO § 74
ZPO § 485
ZPO § 487

Fundstellen:
MDR 2008, 1354
OLGReport-Karlsruhe 2008, 694

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 567 Abs. 1 Nr. 2 , 569 ZPO zulässig, aber nicht begründet. Das Landgericht hat zu Recht den Antrag der Streithelferin zu 2, die auf Seiten der Antragsgegnerin dem Verfahren [...]
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