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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 08.10.2008

23 U 41/08

Normen:
BGB § 254
BGB § 280
BGB § 676a

I. Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil, die keiner Änderung oder Ergänzung bedürfen, wird zunächst gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen. Ergänzend wird der Wortlaut der E-Mail des [...]
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