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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 18.09.2008

2 Ss OWi 432/08

Normen:
OWiG § 80
StPO § 275
StPO § 338

Da eine Geldbuße von nicht mehr als 250,-- EUR verhängt wurde (§ 79 Abs. 1 Nr. OWiG ), bedarf es der Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer [...]
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