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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 24.04.2008

I-24 W 16/08

Normen:
GKG § 69a
GKG § 39
ZPO § 321a

Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2008, 688

Die Anhörungsrüge ist gemäß § 69a GKG zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben. Sie ist aber in der Sache unbegründet. Das Beschwerdeverfahren ist nicht fortzuführen. Zwar ist gegen den Senatsbeschluss vom [...]
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