Die Entschädigung der Antragsteller anlässlich der Wahrnehmung des Termins vor dem Bayer. Landessozialgericht (BayLSG) in München am 23.07.2008 wird gemäß § 4 Abs. 1 JVEG auf 211,75 Euro festgesetzt. Eine weitergehende [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!