Unter Aufhebung des Teilversäumnisurteils vom 20.02.2007 werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 23.530,27 € (i. W. dreiundzwanzigtausendfünfhundertdreißig 27/100 Euro), die Beklagten zu 2-6) [...]
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