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LG Essen - Entscheidung vom 04.11.2008

23 Qs 143/08

Normen:
GG Art. 2 Abs. 2
StGB § 316
StPO § 81a Abs. 2
StPO § 98 Abs. 2 S. 2

Beschluss Die Anträge, die Entnahme der Blutprobe für rechtswidrig zu erklären und die Blutprobe zu vernichten, werden zurückgewiesen. Der Antrag, die Blutentnahme für rechtswidrig zu erklären, ist unzulässig. [...]
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