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LG Duisburg - Entscheidung vom 17.12.2008

25 O 17/08

Normen:
UWG § 3
UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3
UWG § 11

Fundstellen:
MDR 2009, 416 (Volltext mit red. LS)

1. Den Beklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im [...]
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