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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 09.01.2008

11 O 290/07

Normen:
BGB § 195
BGB § 271
BGB § 280 Abs. 1
BGB § 611
BGB § 813
BGB § 2318 Abs. 1
EGBGB Art. 229 § 6

Fundstellen:
NJW-Spezial 2008, 167 (Kurzinformation)
ErbR 2008, 91

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Streitverkündeten zu 1.) und 2.) tragen ihre durch die Streitverkündung entstandenen Kosten selbst. 3. Das Urteil ist vorläufig [...]
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