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LG Dresden - Entscheidung vom 14.04.2008

8 O 2633/07

Der Streitwert wird auf 31 520,00 € festgesetzt. Der Streitwert ergibt sich aus der Addition des Wertes des Klagantrages zu 2) in Höhe von 1 520,00 € und einem Streitwert in Höhe von 30 000,00 € = 20 % der [...]
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