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LG Darmstadt - Entscheidung vom 25.06.2008

3 Qs 279/08

Normen:
RVG VV Nr. 4141

Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Nach 4141 VV RVG steht dem Rechtsanwalt nur eine Verfahrensgebühr zu, wenn in bestimmten in der Anmerkung 1 näher beschriebenen Fallgestaltungen - durch die anwaltliche [...]
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