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LG Bonn - Entscheidung vom 22.04.2008

10 O 409/07

Normen:
ZPO § 340 Abs. 1 S. 2
ZPO § 340 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

I. Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand vom 17.04.2008 gegen die Versäumung der Einspruchsfrist bezüglich des am 10.03.2008 verkündeten Versäumnisurteils der Kammer 10 O 409/07 wird [...]
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